Förderrichtlinie für die Installation von Mini-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) in der Ortsgemeinde Staudt [Förderrichtlinie „Balkonkraftwerke“]

17.08.2023


Ergänzend zur Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Energieberatung und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Ortsgemeinde Staudt („Förderrichtlinie Energieeffizienz“) vom 01.03.2021 in der derzeit gültigen Fassung
Vorbemerkung:
Der Ortsgemeinderat von Staudt hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, die Installation von Mini-Photovoltaikanlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) im Ortsgemeindegebiet zu fördern. Zur bestehenden Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Energieberatung und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Ortsgemeinde Staudt („Förderrichtlinie Energieeffizienz“) in der derzeit gültigen Fassung, wird in dieser Richtlinie die Förderung von Balkonkraftwerken ergänzend geregelt.
Mit Balkonkraftwerken können sowohl Eigentümer als auch Mieter die dezentrale erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen aus wirtschaftlicher Sicht keine ausreichende Dachfläche zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Die Ortsgemeinde fördert diese Möglichkeit der privaten Stromerzeugung zur Eigenversorgung mit einem pauschalen Zuschuss.
1. Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird mit einem Pauschalbetrag die Installation von Mini-Photovoltaikanlagen (Mini-PV-Anlage) zur Erzeugung von Strom für die Eigennutzung mit einer  Ausgangsleistung von mindestens 0,6 KWp bis maximal 0,8 KWp.
2. Voraussetzungen:
Gefördert werden steckbare Mini-Photovoltaikanlagen, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Anlagen, die beispielsweise in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese ein (https://www.pvplug.de/marktuebersicht). Für den Anschluss der Mini-PV-Anlage kann je nach Modell ein Wieland- oder Schuko-Stecker verwendet werden. Für die fachgerechte Installation ist/sind der/die Antragssteller/in verantwortlich. Dies gilt auch für die Anmeldung einer anmeldepflichtigen Mini-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. Die Fördermittel der Ortsgemeinde Staudt können mit anderen Fördermitteln bis zu einer Höhe von 90 % der Gesamtkosten kumuliert werden, soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
3. Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind die Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen sowie die Mieter von Wohnungen im Gebiet der Ortsgemeinde Staudt. Bei Antragstellung in einem Mietverhältnis ist die Zustimmung des Eigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Bei Teileigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss in eigener Verantwortung die Zustimmung der WEG eingeholt werden.
Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
4. Umfang und Höhe der Förderung:
Für die Installation einer Mini-PV-Anlage wird ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 100,00 € gewährt.
Maximal werden 2 Mini-PV-Anlagen pro Antragsteller/in bzw. pro Wohneinheit gefördert. Somit beträgt die maximale Förderhöhe 200,00 €. Der Förderzeitraum beträgt 10 Jahre.
5. Verfahren:
Der formgebundene Antrag zur Gewährung eines Zuschusses ist über die Ortsgemeinde Staudt zur Bearbeitung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges einzureichen. Mit der  Fördermaßnahme darf erst nach Bekanntgabe der Förderbestätigung begonnen werden. Eine Beauftragung zählt bereits als Maßnahmenbeginn.
Die Förderbestätigung wird nach Ablauf von 8 Monaten ab dem Ausstellungsdatum unwirksam, wenn die geförderte Installation der Mini-PV-Anlage nicht erfolgt ist. Vor Fristablauf kann auf Antrag mit hinreichender Begründung eine Fristverlängerung gewährt werden. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs und Vollständigkeit entsprechend den Vorgaben dieser Richtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
6. Mittelabruf / Verwendungsnachweis:
Nach Durchführung der Fördermaßnahme ist die Auszahlung des gewährten Zuschusses nach dieser Förderrichtlinie unverzüglich, jedoch innerhalb von 8 Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Förderbestätigung gemäß dem Formblatt „Mittelabruf“ zu beantragen. Dem Mittelabruf, welcher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges einzureichen ist, sind folgende Unterlagen / Nachweise beizufügen:
a) Schlussrechnung in Kopie und aussagekräftige Fotos zum Installationsort der installierten Mini-PV-Anlage
b) Kopie der Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister
7. Rückzahlung der Fördermittel:
Hierzu wird auf Nr. 9.2 der Schlussbestimmungen zur Förderrichtlinie „Energieeffizienz“ der Ortsgemeinde Staudt verwiesen. Im Falle des Widerrufs ist der Erstattungsanspruch mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen.
8. Haftungsausschluss:
Die Ortsgemeinde Staudt haftet nicht für Schäden, die durch die Installationsarbeiten von Mini-PV-Anlagen entstanden sind.
9. Datenschutz:
Hierzu wird auf Nr. 8 zur Förderrichtlinie „Energieeffizienz“ der Ortsgemeinde Staudt verwiesen.
Hinweise zum Datenschutz befinden sich auch auf der Internetseite https://www.wirges.de/gemeinden/staudt/foerderrichtlinie-energieeffizienz/.
10. Inkrafttreten und Geltungsdauer:
Diese Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist jeweils bis zum 31.12. eines jeden Jahres befristet und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Ortsgemeinderat von Staudt keinen anderslautenden Beschluss gefasst hat.
Hinweis:
Die Formulare für die Beantragung von Zuschüssen und den Abruf der gewährten Fördermittel stehen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges bei dem nachstehenden Link zum Herunterladen bereit: https://www.wirges.de/gemeinden/staudt/foerderrichtlinie-energieeffizienz/
Staudt, den 15.08.2023
Sven Normann, Ortsbürgermeister

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