Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Staudt für das Jahr 2024 vom 25.01.2024

06.02.2024


Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

  • der Gesamtbetrag der Erträge auf   5.327.420,00 Euro
  • der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf   5.326.150,00 Euro
  • der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf   1.270,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

  • der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen   176.180,00 Euro
  • die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf   339.580,00 Euro
  • die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf   2.182.000,00 Euro
  • der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   -1.842.420,00 Euro
  • der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit   1.666.240,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

  • zinslose Kredite auf   0,00 Euro
  • verzinste Kredite auf   0,00 Euro
  • zusammen auf   0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A auf   345 v.H.
  • Grundsteuer B auf   465 v.H.
  • Gewerbesteuer auf   380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund   18,60 EUR
  • für den zweiten Hund   25,20 EUR
  • für jeden weiteren Hund   37,20 EUR

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 betrug 9.450.668,11 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 9.468.798,11 Euro und zum 31.12.2024 voraussichtlich 9.470.068,11 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 Weitere Bestimmungen

1. Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete werden jeweils ermächtigt, über Kreditaufnahmen nach dieser Haushaltssatzung zu entscheiden. Eine Einzelbeschlussfassung wird nicht vorbehalten.

2. Der Bürgermeister, der Beigeordnete und die Bediensteten können bei der Ausübung öffentlicher Ehrenämter im Sinne des § 2 NebVO dienstliche Einrichtungen unentgeltlich nutzen, sofern die Ausübung des Ehrenamtes im Interesse der Ortsgemeinde Staudt liegt.

Staudt, den 25.01.2024

gez. Sven Normann - Ortsbürgermeister

Genehmigung / Unbedenklichkeitsvermerk zur Haushaltssatzung:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Staudt oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

Montabaur, den 15.01.2024

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 2B22-1182-901-10

Im Auftrag

(gez. Sarah Stendebach)

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.02. - 14.02.2024 im Rathaus der Verbandsgemeinde Wirges, Bahnhofstraße 10, Zimmer 308, während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

Montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Ausgenommen am Donnerstag, 08.02.2024 (lediglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) und am Montag, 12.02.2024 ganztägig.

Die Einsichtnahme kann nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung per Mail an haushalt@wirges.de oder unter der Telefonnummer: 02602/689-311 erfolgen.

Nachrichtlich liegt der Haushaltsplan für die gleiche Zeitdauer im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters in Staudt während der üblichen Sprechzeiten ebenfalls öffentlich aus. Die Einsichtnahme innerhalb des vorgenannten Zeitraumes kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Ortsbürgermeister erfolgen.

Ebenfalls kann der Haushaltsplan auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges (www.wirges.de) unter der Rubrik „Ortsgemeinde Staudt - Ortsrecht“ eingesehen werden.

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeinde Wirges, den 25.01.2024

Alexandra Marzi,

Bürgermeisterin

Zum Anbieter: