Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Staudt für das Jahr 2025 vom 15.01.2025
22.01.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.048.960 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.641.050 Euro
Jahresüberschuss 407.910 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -246.720 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 622.490 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.144.200 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.521.710 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.768.430 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf, 990.000 Euro
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345 v. H.
- Grundsteuer B auf 465 v. H.
- Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 20,00 Euro
- für den zweiten Hund 40,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 80,00 Euro
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 9.468.798 Euro
Der voraussichtliche Bestand zum
31.12.2024 beträgt 9.470.068 Euro
31.12.2025 beträgt 9.877.978 Euro
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 0 Euro sind einzeln in einer Investitionsübersicht darzustellen.
§ 9 Weitere Bestimmungen
1. Der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin und im Vertretungsfalle der/die 1. Beigeordnete werden jeweils ermächtigt, über Kreditaufnahmen nach dieser Haushaltssatzung zu entscheiden. Eine Einzelbeschlussfassung wird nicht vorbehalten.
2. Der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin, der/die Beigeordnete und die Bediensteten können bei der Ausübung öffentlicher Ehrenämter im Sinne des § 2 NebVO dienstliche Einrichtungen unentgeltlich nutzen, sofern die Ausübung des Ehrenamtes im Interesse der Ortsgemeinde Staudt liegt.
Ortsgemeinde Staudt, den 15.01.2025
Sven Normann, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Staudt oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.
Montabaur, den 08.01.2025
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2B22-1182-901-10
Im Auftrag (gez. Kerstin Kober)
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.01.2025 bis 04.02.2025 im Rathaus, Zimmer 308 während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie
mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
ausgenommen am:./.
Die Einsichtnahme kann nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung per Mail an haushalt@wirges.de oder unter der Telefonnummer: 02602/689-311 erfolgen.
Nachrichtlich liegt der Haushaltsplan für die gleiche Zeitdauer im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Ortsgemeinde Staudt während der üblichen Sprechzeiten ebenfalls öffentlich aus. Die Einsichtnahme innerhalb des vorgenannten Zeitraumes kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem/der Ortsbürgermeister/in erfolgen.
Ebenfalls kann der Haushaltsplan auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges (www.wirges.de) unter der Rubrik „Ortsgemeinde Staudt - Ortsrecht“ eingesehen werden.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Wirges, den 15.01.2025
Alexandra Marzi, Bürgermeisterin