Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Staudt

11.12.2022


Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Staudt

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges, Zimmer 116, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung per Mail an haushalt@wirges.de oder unter der Telefonnummer: 02602/689-311 erfolgen. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter (www.wirges.de) unter der Rubrik „Ortsgemeinden - Ortsrecht“ zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Staudt haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an haushalt@wirges.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Staudt, den 07.12.2022

Sven Normann, Ortsbürgermeister

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