Ortsgemeinde entlastet die Steuerzahler der Gemeinde im Jahr 2025

14.05.2025


Die Reform der Grundsteuer wirft nach wie vor viele Probleme und Fragen auf.

Alle Grundstückseigentümer in Staudt haben in den vergangenen Monaten ihre „Grundsteuer A und B Bescheide“ erhalten. Hierbei sind die neuen Festsetzungen unterschiedlich ausgefallen. Grundstücke und damit deren Eigentümer wurde entlastet - andere belastet.

Auf diese individuellen Entwicklungen hat die Ortsgemeinde keinen Einfluss. Die Bewertung der Grundstücke wurde durch die Landesfinanzbehörden vorgenommen.

Auf deren Grundlage hat die Verbandsgemeindeverwaltung auf in der Höhe der Hebesätze der Ortsgemeinde Staudt anschließend die einzelnen Bescheide erstellt.

Die Ortsgemeinde erhebt die gemeindeeigenen Steuern seit vielen Jahren auf der Höhe der durch das Land festgesetzten „Nivellierungsbeträge“.

Hintergrund hierfür ist, dass dieser Satz auch die Grundlage für die durch die Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde und den Landkreis abzuführenden Umlagen bildet.

Durch diese jährlichen Entscheidungen des Ortsgemeinderates werden die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet und gleichzeitig kann die Ortsgemeinde Staudt auf dieser Basis seit vielen Jahren dank einer hohen Steuerkraft ihren Haushalt immer ausgleichen und somit eine nachhaltige Finanzstruktur der Gemeinde gestalten.

Die Reform der Grundsteuer hat nun jedoch für das Jahr 2025 zu Einnahmeausfällen der Ortsgemeinde von ca. 50.000 € geführt. Der Ortsgemeinderat hat in seinen Beratungen nun bewusst entschieden, für das Jahr 2025 diese geringeren Einnahmen nicht durch Erhöhungen der Gemeindesteuern auszugleichen.

Hiermit verfolgt der Rat das Ziel, in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten die Staudter Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem auch die Unternehmen in der Ortsgemeinde, nicht zusätzlich zu belasten. Die Ortsgemeinde Staudt nutzt mit dieser Entscheidung die ihr gegebenen rechtlichen Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung.

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