Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreisstraße Nr. 145 (K 145) Ortsdurchfahrt Staudt, 2. Bauabschnitt
10.09.2025

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 22. August 2025, Az. 02.4-1958-PF/36, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ab sofort auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) in der Rubrik „Themen\Baurecht\StraßenrechtlichePlanfeststellung\Planfeststellungsverfahren\Kreisstrassen“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) veröffentlicht.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) außerdem in der Zeit vom 15.09.2025 bis 29.09.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Zimmer-Nr. 203, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Dies stellt zugleich den Zugang „auf andere Weise“ i.S.v. § 27b Abs. 1, S. 1, Nr. 2 VwVfG dar.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der vorgenannten Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
I.V. Dr. Markus Rieder
(Leiter der Planfeststellungsbehörde)