Satzung der Ortsgemeinde Staudt zur Verschonung von Grundstücken gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Staudt (Verschonungssatzung)
03.02.2023
Der Ortsgemeinderat Staudt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Staudt eine Satzung zur Verschonung von Grundstücken gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Staudt (Verschonungssatzung) beschlossen und bekannt gemacht.
Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wirges Nr.5/2023 auf der Seite 32 veröffentlicht. Siehe hier.