Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Staudt

03.02.2023


Der Gemeinderat Staudt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 22. Dezember 2022 eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Staudt beschlossen und bekannt gemacht.

Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wirges Nr.5/2023 auf den Seiten 30 bis 32 veröffentlicht. Siehe hier.

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